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Bedingungen & Konditionen

Ausführliche Reise- und Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen

Die Buchung von Reiseleistungen bei Shanghai China International Travel Service Ltd. (im folgenden SCITS) erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen. Sie finden Anwendung auf Pauschalreiseverträge (für Gruppen- und Individualreisen), Verträge über reine Übernachtungsleistungen und reine Beförderungsleistungen sowie Verträge über sonstige touristische Einzelleistungen.

1, Abschluss der Vertrages

  1. Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie SCITS verbindlich den Abschluss eines Vertrags über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen an.
  2. Mit Zugang der Buchungsbestätigung von SCITS über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen kommt der Vertrag zwischen Ihnen und SCITS zustande.

2, Insolvenzsicherung für Pauschalreisen/ Bezahlung von Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen/Rücktritt bei Zahlungsverzug.

  1. Insolvenzsicherung für Pauschalreisen/ Bezahlung von Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen/Rücktritt bei Zahlungsverzug.
  2. Zahlungen auf die gebuchten Leistungen sind durch Sie wie folgt zu leisten:
    1. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. SCITS behält sich vor, bei bestimmten Reiseleistungen eine höhere Anzahlung zu verlangen, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Bei Verträgen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der Gesamtpreis sofort zu Zahlung fällig.
    2. Zahlungen sind von Ihnen direkt an SCITS an die in der Rechnung genannte Kontoverbindung zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich ist der Zahlungseingang bei SCITS. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Rechnung vermerkten Rechnungsnummer und Buchungsnummer zu leisten.
    3. Im Falle der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Zahlung behält sich SCITS nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den in diesen Reise- und Zahlungsbedingungen genannten Stornosätzen zu verlangen. Gesonderte Entschädigungssätze gelten, soweit diese Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung aufgeführt sind.

3, Wesentliche Eigenschaften/Leistungsänderung/ Nebenabreden

  1. Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von SCITS bekannt gegebenen vorvertraglichen Informationen, wie der Leistungsbeschreibung im Katalog oder auf der Website sowie den Angaben aus der Buchungsbestätigung. Leistungsbeschreibungen von Websites von Leistungsträgern sind für SCITS nicht verbindlich.
  2. SCITS behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss eine Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrags abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsabschluss notwendig werden. Eine soche Leistungsänderung wird SCITS nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reiseleitungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. SCITS wird Sie über solche wesentlichen Leistungsänderungen vor Reisebeginn unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund klar und verständlich informieren.
  3. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von SCITS gesetzten Frist die Änderung anzunehmen oder ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Reagieren Sie gegenüber SCITS nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
  4. Hatte SCITS für die Durchführung der geänderten Reiseleistungen geringere Kosten, wird Ihnen der Differenzbetrag erstattet.
  5. Besondere Wünsche von Ihnen, die nicht in der Buchungsbestätigung ausdrücklich bestätigt wurden, sind als unverbindlich anzusehen, für deren Erfüllung eine Garantie nicht übernommen werden kann.

4, Beförderungsleistungen

  • Die mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen unter dem Leistungsvorbehalt lt. Ziffer 3.

5, Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

  • SCITS wird die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.
  • Die Reisenden sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten der Reisenden. Dies gilt nicht, wenn SCITS unzureichend oder falsch informiert hat.
  • SCITS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. SCITS weist ausdrücklich darauf hin, dass die bei der Buchung mitgeteilten Passdaten, insbesondere auch die Passnummern, korrekt sein müssen und dass Zusatzkosten, die u.U. durch nachträgliche Änderungen anfallen, den Reisenden in Rechnung gestellt werden.

6, Mindestteilnehmerzahl/Rücktritt wegen Nichterreichens

  • Soweit SCITS die Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt (Rücktrittsfrist 30 Tage), bis zu welchem Ihnen die Erklärung vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung angegeben hat, behält sich SCITS vor, vom Vertrag wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten.
  • Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht erbracht, wird SCITS unverzüglich die von Ihnen auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen zurückerstatten.
  • SCITS behält sich bei bestimmten Reiseleistungen eine andere Rücktrittsfrist vor, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird.

7, Vertragsübertragung auf Ersatzperson

  • Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von SCITS durch schriftliche Mitteilung zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie SCITS 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. SCITS kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Reisende SCITS als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarifklassen bei Flugtickets, Ticketausstellungskosten etc). Für die Stellung einer Ersatzperson berechnet SCITS ein Bearbeitungsentgelt von 30 Euro.